RS OGH 1996/9/12 6Ob2227/96k

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Norm

EheG §81
EheG §82 Abs1

Rechtssatz

Ein Lottogewinn ist im Ausnahmekatalog des § 82 Abs 1 EheG nicht enthalten, fällt als "Erspartes" unter § 81 EheG, auch wenn dazu nicht mehrere Sparakte erforderlich waren und ist und bleibt deshalb ausgleichspflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105271

Dokumentnummer

JJR_19960912_OGH0002_0060OB02227_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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