Norm
EheG §81Rechtssatz
Ein Lottogewinn ist im Ausnahmekatalog des § 82 Abs 1 EheG nicht enthalten, fällt als "Erspartes" unter § 81 EheG, auch wenn dazu nicht mehrere Sparakte erforderlich waren und ist und bleibt deshalb ausgleichspflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105271Dokumentnummer
JJR_19960912_OGH0002_0060OB02227_96K0000_001