RS OGH 1996/11/7 6Ob2229/96d

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Veröffentlicht am 07.11.1996
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Norm

EheG §82 Abs1

Rechtssatz

Eine Parteienvereinbarung, eine Liegenschaft, die unter einen der Ausnahmetatbestände des § 82 Abs 1 EheG fällt, dennoch der Aufteilung im außerstreitigen Verfahren zu unterziehen, ist wegen des zwingenden Charakters der angeführten Gesetzesbestimmung unzulässig (so schon EFSlg 57329).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106445

Dokumentnummer

JJR_19961107_OGH0002_0060OB02229_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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