Norm
EheG §82 Abs1Rechtssatz
Hat der Vater eines Ehegatten diesem das Geld für die Anschaffung des Grundstückes geschenkt, auf dem in der Folge ein Haus errichtet wurde, so ist bei der Aufteilung nicht der heutige Grundwert vom Gesamtliegenschaftswert abzuziehen, sondern es sind die damaligen Grunderwerbskosten und die damaligen Kosten des Hausbaus in Relation zu setzen (so schon 2 Ob 583/89).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107251Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2018