Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Auch ein Unterhaltsvergleich, der sich nur auf die Unterhaltspflicht während des Bestandes der Ehe bezieht, verliert mit Scheidung der Ehe seine Wirksamkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Siehe aber nunmehr Entscheidungen zu § 69 Abs 2 EheG. Kein Erlöschen bei Scheidungen nach § 55 EheG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047361Dokumentnummer
JJR_19540428_OGH0002_0030OB00281_5400000_002