Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Im Zweifel erlischt durch die Scheidung der Ehe auch ein Unterhaltsvergleich, durch den eine auf § 91 ABGB gestützte Unterhaltsklage erledigt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Siehe aber nunmehr Entscheidungen zu § 69 Abs 2 EheG. Kein Erlöschen bei Scheidungen nach § 55 EheG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0047352Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2011