Norm
ABGB §91 C3cRechtssatz
Der Mann hat, solange die Ehe besteht, der Gattin den anständigen Unterhalt im Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne Rücksicht auf das Einkommen der Gattin zu verschaffen. Das Ehegesetz enthält eine Unterhaltsregelung nur für die Scheidung der Ehe; auf einstweilige Verfügungen, die die Unterhaltsleistung während des Ehebestandes ordnen, können diese Bestimmungen auch nicht sinngemäß angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1939:RS0005605Dokumentnummer
JJR_19390224_OGH0002_0010OB00063_3900000_001