Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 3.1.1975 vor dem Standesamt Innsbruck die Ehe geschlossen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Innsbruck. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Mit der am 12.11.1990 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger (zunächst) die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG und brachte hiezu vor, daß die häusliche Gemeinschaft seit April 1986 aufgelöst sei. Da die bisherige ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2EheG §60 Abs2EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Die zur Rechtsmißbräuchlichkeit eines Verschuldensantrages gemäß § 61 Abs 2 EheG entwickelten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn der beklagte Ehegatte nicht einen Verschuldensantrag stellt, sondern eine Widerklage erhebt. Entscheidungstexte 2 Ob 31/98t Entscheidungstext OGH 26.02.1998 2 Ob 31/98t ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile begründeten Ende 1986 eine Lebensgemeinschaft und schlossen am 13.5.1988 die Ehe, die bis Juli 1989 unauffällig verlief: Der Kläger arbeitete auswärts und kam nur jeweils für einige Tage nach Hause; die Beklagte führte den Haushalt, betreute eine Tante des Klägers und nahm nach deren Tod verschiedene Beschäftigungen an. Im Juli 1989 begann die Beklagte ein auffälliges Verhalten an den Tag zu legen. Sie trank Alkohol, war angespannt, gereizt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Ernst F*****, vertreten durch Dr. Hannes Priebsch und DDr. Sven d. Fenz, Rechtsanälte in Graz, wider die beklagte und widerklagende Partei Mathilde F*****, vertreten durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. Mai 1946 geborene Kläger und die am 14. April 1958 geborene Beklagte haben am 22. Juli 1978 vor dem Standesamt Stainz die Ehe geschlossen. Es handelt sich beiderseits um die erste Ehe. Kinder entstammen dieser Ehe nicht. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige; sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Stainz. Die Beklagte brachte am 4. Juni 1980 zu 12 Cg 151/80 (später 12 Cg 273/82) des Erstgerichtes eine auf ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: War ein wesentlicher Grund für die Zerrüttung der Ehe das Verhalten des mit der geistigen Störung behafteten Ehepartners, wäre es grob unbillig, dieses Verhalten völlig außer Acht zu lassen und die Ehe auf eine Art zu scheiden, die den Kläger so stellt als hätte sein Gegner sich einer auf alleiniges Verschulden des Klägers gestützten Klage Erfolg gehabt. In einem solchen Fall wäre eine einseitige Schuldfestsetzun... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: § 61 Abs 2 soll - wie zwar nicht dem Wortlaut, aber dem Sinn zu entnehmen ist - verhindern, daß jemand, dessen Verhalten als Summe schwerer Eheverfehlungen zu beurteilen wäre, die Krankheit seines Ehepartners zum Anlaß nimmt, eine Scheidung durchzusetzen, bei der sein erhebliches Verschulden nicht berücksichtigt wird und hiedurch der Ehepartner um ansonsten berechtigte Unterhaltsansprüche gebracht wird. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner am 2.8.1962 mit der Beklagten geschlossenen Ehe und zwar im ersten Rechtsgang gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden der Beklagten, hilfsweise aus den Gründen der §§ 50 und 51 EheG. Im zweiten Rechtsgang, nachdem die Entscheidung des Erstgerichtes durch Beschluß des Berufungsgerichtes vom 17.8.1984 aufgehoben worden war, stützte der Kläger sein Begehren zusätzlich auf § 55 EheG wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Mit einem Schuldausspruch nach § 61 Abs 2 EheG kann nach seinen Voraussetzungen (Scheidung aus anderen als Verschuldensgründen) der Sache nach immer nur ein rechtlich erhebliches Verschulden der klagenden Partei, also in diesem Sinne ein "Alleinverschulden" festgestellt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1985 6 Ob 616/83 ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Aufnahme des Ausspruchs des Verschuldens des Klägers in das Scheidungsurteil (§ 55 EheG), wenn nicht gesagt werden kann, daß dies unbillig oder ein Rechtsmißbrauch wäre (EFSlg 20519; EvBl 1971/283; SZ 42/167). Entscheidungstexte 1 Ob 27/75 Entscheidungstext OGH 05.03.1975 1 Ob 27/75 Veröff: JBl 1976,152 (Schwind) ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 61 Abs 2 EheG kann als Rechtsmißbrauch sittlich nicht gerechtfertigt sein, wenn eine Gesamtwürdigung des Verlaufes der Ehe und des Verhaltens beider Ehegatten vor und nach der Zerrüttung der Ehe ergibt, daß eine einseitige Schuldfestsetzung gegen den Kläger der Billigkeit grob widerspricht. In der Regel wird sich der Schuldantrag des beklagten Ehegatten schon dann als Rechtsmißbrauch darstellen,... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Scheidung der am 17. April 1948 standesamtlich mit der Beklagten geschlossenen Ehe gemäß § 55 EheG. Die Beklagte erhob gegen die Scheidung Widerspruch. Das Erstgericht wies das Scheidungsbegehren ab und ging hiebei von folgenden Feststellungen aus: Der Kläger habe mit einer gewissen Rosa Z während des Bestandes deren Ehe ein Verhältnis unterhalten. Die Ehe Z sei am 11. November 1965 rechtskräftig aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden worden. In de... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Ein Verschuldensausspruch nach dieser Gesetzesstelle ist nicht berechtigt, wenn der Klage des Beklagten die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG entgegengestanden (bzw der Verschuldensausspruch unbillig) wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 217/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 217/69 Veröff: SZ 42/167 = EvBl 1970/93 S 153 ... mehr lesen...
Die Parteien haben am 11. Februar 1961 die Ehe geschlossen, die kinderlos geblieben ist. Die Ehe ist auf beiden Seiten die zweite. Der Kläger ist 61 Jahre, die Beklagte 58 Jahre alt. Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Scheidung der Ehe nach § 55 EheG. stattgegeben. Es ging im wesentlichen von nachfolgenden Feststellungen aus: Die Streitteile haben seit der Eheschließung keinen gemeinsamen Wohnsitz begrundet. Sie hatten vereinbart, daß der Kläger seinen Betrieb in K. und die... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der Verschuldensantrag des Beklagten kann auch auf verziehene Eheverfehlungen des Klägers gestützt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 240/66 Entscheidungstext OGH 03.11.1966 5 Ob 240/66 Veröff: RZ 1967,93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §61 Abs2ZPO §391 Abs1 A
Rechtssatz: Teilurteil hinsichtlich Scheidung nach § 50 EheG und Aufhebung hinsichtlich der Frage eines Verschuldens möglich (siehe Judikat 57 neu = SZ 25/331, S 868 f, 1 Ob 126/56, 1 Ob 564/56). Entscheidungstexte 6 Ob 192/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 6 Ob 192/64 6 Ob 104/65 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §55EheG §61 Abs2EheG §69EheG §80ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Ein im Zuge eines über Scheidungsklage der Ehegattin gemäß § 55 EheG anhängigen Scheidungsprozesses, der zu einer Scheidung ohne Verschuldensausspruch geführt hat, geschlossener Unterhaltsvergleich stellt eine vertragliche Unterhaltsregelung dar, die nicht den gesetzlichen Unterhalt betrifft; auf einen solchen Unterhaltsvergleich sind die Revisionsbeschränkungen des Judika... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Enthält eine auf die Scheidungsgründe der §§ 50 bis 55 EheG gestütztes Ehescheidungsurteil gemäß § 61 Abs 2 EheG einen Ausspruch, daß den Kläger ein Verschulden trifft, dann ist dieser für die Frage der Aufhebung der Ehepakte beachtlich. Entscheidungstexte 2 Ob 247/58 Entscheidungstext OGH 02.07.1958 2 Ob 247/58 Veröff: SZ 31/93 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Aufhebung des mit der Beklagten im Jahre 1934 abgeschlossenen Erbvertrages mit der Begründung: , daß seine Ehe mit der voll entmundigten Beklagten im Jahre 1952 gemäß § 51 EheG. rechtskräftig geschieden und im Urteil ausgesprochen worden sei, daß ihn ein Verschulden treffe. Die vermögensrechtlichen Ansprüche, die sich aus der Scheidung der Ehe ergeben hätten, seien vollständig geregelt und der Unterhalt der Beklagten durch Vereinbarung gesichert. Der Erbvertrag se... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Nach § 61 Abs 2 EheG ist der Ausspruch, daß den Kläger ein Verschulden trifft, auch dann gerechtfertigt, wenn dieses Verschulden gegenüber dem der Beklagten nicht überwiegt. Entscheidungstexte 5 Ob 116/58 Entscheidungstext OGH 23.04.1958 5 Ob 116/58 5 Ob 450/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 5 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47 Abs2EheG §57 Abs1EheG §57 Abs2EheG §61 Abs2Flüchtlingskonvention Art1a Z2Flüchtlingskonvention Art12 Z1JN §76 Abs3 Z1 IIa2
Rechtssatz: Österreichische Gerichte haben die Entscheidungsgewalt über die Scheidungsklage eines in Österreich lebenden Flüchtlings gegen seine tschechoslowakische Ehefrau. Daraus, daß die Frau ihre Folgepflicht verletzte, kann noch nicht geschlossen werden, daß sie einen Ehebruch des Mannes gestattet hätte.... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Beklagte unter Berufung auf die alleinige Schuld des Klägers die Abweisung der Klage fordert, so ergibt sich daraus unzweifelhaft, daß sie dem auf § 55 EheG gegründeten Scheidungsbegehren des Klägers nicht bloß widersprechen, sondern damit zugleich die Schuldigerklärung des Klägers für den Fall beantragen wollte, daß ihr Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird. Bei dieser S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e1EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der Widerspruch der geklagten Gattin kann auch auf verziehene oder verjährte Eheverfehlungen gegründet werden. Beachtlichkeit dieses Widerspruches bei zwanzigjährigem Bestand der Ehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 557/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 557/54 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 e3EheG §60 Abs3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der nach § 55 EheG Klagende kann keinen Mitschuldantrag stellen. Beruft der Kläger sich jedoch neben der Scheidung nach § 55 EheG auch auf Verschuldenstatbestände (dies selbst im Berufungsverfahren), dann ist ein etwaiger Mitschuldantrag des Klägers so aufzufassen, daß er neue Scheidungsgründe heranziehen will. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der Kläger, welcher seine Scheidungsklage nicht auf einen Verschuldenstatbestand sondern auf einen solchen der §§ 50 bis 53 und 55 EheG stützt, kann einem Verschuldensantrag des Beklagten nicht ebenfalls mit einem Verschuldensantrag entgegnen. Veröff: NJW 1953,891 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103301 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Widerspricht der beklagte Ehegatte unter Berufung auf das Verschulden des die Scheidung begehrenden Ehegatten der Scheidung, so liegt darin zugleich der Antrag auf Schuldigerklärung des Klägers für den Fall der Scheidung, sofern sich nicht im Einzelfalle ergibt, daß ein solcher Antrag absichtlich unterlassen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 646/50 ... mehr lesen...
Norm: EheG §42 Abs2EheG §60EheG §60 Abs3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: RG 15.1.1941, IV B 40/40 Gegen eine Scheidungsklage kann sich der beklagte Ehegatte mittels eines Antrages auf Ausspruch des Verschuldens des klagenden Gatten an einem Eheaufhebungsgrund (§ 42 Abs 2 EheG), verteidigen. Entscheidungstexte 4 B 40/40 Entscheidungstext RG 15.01.1941 4 B 40/40 ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: RG 17.10.1940, IV 238/40 In dem Antrag des nach § 55 EheG klagenden Ehegatten, den Widerspruch der beklagten Partei wegen ihres alleinigen oder überwiegenden Verschuldens als unzulässig anzusehen, kann der zulässige Gegenantrag auf Mitschuldigerklärung der beklagten Partei liegen. Entscheidungstexte 4 RG 238/40 Entscheidungstext RG 17.10.1940 4 RG ... mehr lesen...