Norm
EheG §55 e3Rechtssatz
Widerspricht der beklagte Ehegatte unter Berufung auf das Verschulden des die Scheidung begehrenden Ehegatten der Scheidung, so liegt darin zugleich der Antrag auf Schuldigerklärung des Klägers für den Fall der Scheidung, sofern sich nicht im Einzelfalle ergibt, daß ein solcher Antrag absichtlich unterlassen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0057785Dokumentnummer
JJR_19501129_OGH0002_0010OB00646_5000000_001