Norm: EheG §61 Abs2ZPO §462ZPO §497
Rechtssatz: RG 19.9.1940, IV B 31/40 Stellt bei einer Klage nach den §§ 50 bis 53 und 55 EheG die beklagte Partei einen Antrag nach § 61 Abs 2 EheG, so kann die klagende Partei einen Gegenantrag auf Mitschulderklärung stellen. Bei Anfechtung des Scheidungsurteiles im Ausspruch über das Verschulden ist auch der die Scheidung aussprechende Teil des Erkenntnisses nicht rechtskräftig geworden. In einem solchen ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Hat die klagende Partei Scheidung aus dem Alleinverschulden der beklagten Partei beantragt und diese den Antrag gestellt, die Ehe aus dem Alleinverschulden des Klägers zu scheiden, so ist dieser Antrag dahin zu verstehen, daß sie die Berechtigung des Klagebegehrens bestreitet und damit für den Fall als sie mit ihrem Begehren nicht durchdringt, die Abweisung des Klagebegehrens verlangt. Entsche... mehr lesen...