Norm
EheG §55 Abs2 e1Rechtssatz
Der Widerspruch der geklagten Gattin kann auch auf verziehene oder verjährte Eheverfehlungen gegründet werden. Beachtlichkeit dieses Widerspruches bei zwanzigjährigem Bestand der Ehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057120Dokumentnummer
JJR_19541014_OGH0002_0020OB00557_5400000_001