Norm: EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Nach dem neugefaßten § 55 Abs 2 EheG hat das Gericht auf Verlangen des beklagten Ehegatten die gesamten - materiellen wie immateriellen - Lebensumstände der Ehegatten einander gegenüberzustellen und unter Berücksichtigung der vom Gesetz beispielsweise angeführten Umstände abzuwägen, ob den beklagten Ehegatten nach der besonderen Lage des jeweiligen Einzelfalles die Scheidung härter träfe als die Verweigerung... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 e2EheG nF §55 Abs2 fEheG nF §55 Abs2 g
Rechtssatz: Die in § 55 Abs 2 letzter Satz EheG nF angeführten Umstände sind für sich allein kein ausreichender Grund für die Abweisung des Scheidungsbegehrens. Vielmehr werden diese Umstände nur im Falle des Vorliegens konkreter weiterer Tatsachen, die einen Schluß auf eine besondere Härte zulassen, eher zu deren Bejahung führen als ihr Fehlen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 e2EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Die Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG setzt das Vorliegen konkreter Umstände voraus, aus denen für den Einzelfall eine gegenüber dem Normalfall besondere Härte für den der Scheidung widersprechenden Ehegatten abgeleitet werden kann. Ein bloß unwägbares inneres Unbehagen am Scheitern der Ehe genügt nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 567/79 ... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs1 e2EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Bei Zulässigkeit des vom beklagten Ehegatten erhobenen Widerspruchs ist nicht abstrakt auf das Wesen der Ehe abzustellen, sondern von den subjektiven Verhältnissen der Ehegatten auszugehen. Hiebei sind auch die Interessen des klagenden, wenn auch an der Zerrüttung schuldtragenden Ehegatten zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Interesse jeden Elternteiles an der Legitimation eines außerehelichen Kindes ist bei der Interessenabwägung nach § 55 Abs 2 EheG nF zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 567/79 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 567/79 Veröff: SZ 52/29 = EvBl 1979/131 S 393 6 Ob 596/80 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 e2EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Der Sinn der Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG liegt darin, daß der schuldlose Ehegatte nicht plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert werden, ihm in Ausnahmsfällen vielmehr eine Anpassungsfrist gewährt werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 567/79 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 567/79 Veröff: SZ 52/29 = ... mehr lesen...
Norm: EheG nF BGBl 1978/280 §55 Abs2 f
Rechtssatz: Das Verschulden des Klägers an der Ehezerrüttung kann im Regelfall nicht für die Abwägung nach § 55 Abs 2 EheG nF herangezogen werden. Insbesondere darf die Abweisung des Scheidungsbegehrens nicht als bloße Strafmaßnahme gegen den an der Zerrüttung schuldtragenden Teil aufgefaßt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 567/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Der am 11. Mai 1927 geborene Kläger und die am 13. Feber 1928 geborene Beklagte haben am 4. September 1949 miteinander die Ehe geschlossen. Es handelt sich beiderseits um die erste Ehe. Dieser Ehe entstammen keine Kinder, nachdem die Ehe vorerst gut verlaufen war, begann sich ab 1956 das gegenseitige Einverständnis zu trüben. Im Mai 1973 teilte der Kläger der Beklagten mit, daß er seit 1972 ein ehebrecherisches Verhältnis zu Katharina H unterhalte. Diesem Verhältnis entstammt die im F... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Für die Beachtlichkeit des Widerspruches genügt es, wenn materieller Beistand in Zukunft möglich und denkbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 268/75 Entscheidungstext OGH 18.12.1975 7 Ob 268/75 4 Ob 571/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 571/76 Veröff: EFSlg 27418 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 dEheG §55 Abs2 e3
Rechtssatz: Antrag auf Abweisung des Klagebegehrens wegen Alleinverschuldens des Klägers als Widerspruch. Entscheidungstexte 7 Ob 268/75 Entscheidungstext OGH 18.12.1975 7 Ob 268/75 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 Auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e1
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Widerspruches der Beklagten sind die Zerrüttungsursachen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen und es bedarf zugleich der Prüfung der Frage, gegen welchen der beiden Ehegatten unter Anwendung der Maßstäbe der §§ 47 bis 49 EheG der schwerere Schuldvorwurf zu erheben ist (EFSlg 8578, 6967, EvBl 1964/224, 1 Ob 206/70 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten wegen mehr als dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe, wogegen die Beklagte Widerspruch erhob. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers Folge, hob die untergerichtlichen Urteile auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens un... mehr lesen...
Der 37jährige Kläger und die 44jährige Beklagte haben am 18. Juli 1963 vor dem Standesamt K geheiratet. Der Verbindung entstammt der am 3. Mai 1963 geborene Eduard, der sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet. Der Kläger begehrte in seiner am 28. August 1968 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe nach § 55 EheG mit der Behauptung, daß die eheliche Gemeinschaft schon seit mehr als drei Jahren aufgehoben und eine tiefgreifende, unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 dEheG §55 Abs2 e1EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Der Widerspruch ist ein Gestaltungsrecht, durch den das subjektive Recht des Klägers auf Scheidung der Ehe vernichtet wird. Er ist dem Gericht gegenüber zu erklären, stellt jedoch keine Prozeßhandlung im strengen Sinn des Wortes dar. Als ein der Aufrechterhaltung der Ehe dienendes, in ihr wurzelndes Recht, ist das Widerspruchsrecht unverzichtbar. Die Gestaltungswirkung tritt erst... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe zunächst nur nach § 55 EheG wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren, dann aber auch nach § 49 EheG, da die Beklagte ehewidrige Beziehungen zum Witwer Oskar W, dem Schwiegervater ihres Halbbruders, unterhalte. Die Beklagte bestritt die Behauptungen des Klägers, beantragte Abweisung des Klagebegehrens und erhob gegen das Scheidungsbegehren nach § 55 EheG Widerspruch. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Da... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Das Gericht darf dem Eheteil, der ausschließlich oder überwiegend an der Zerrüttung der Ehe schuld trägt, nicht behilflich sein, sich gegen den Willen des anderen, an der Ehe festhaltenden Teiles, von einer durch die Eheschließung übernommenen, nunmehr lästig gewordenen Verpflichtung zu befreien. Entscheidungstexte 6 Ob 127/67 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Wenn die Beklagte in Anbetracht des beharrlichen Strebens des Klägers aus der Ehe (er weigert sich seit fünfzehn Jahren, in die Ehegemeinschaft zurückzukehren) in Erwägung zieht, selbst eine Scheidungsklage einzubringen und dem Kläger die Bedingung für eine allfällige Zustimmung zur Scheidung bekanntgibt, kann daraus allein noch nicht der Schluß gezogen werden, daß sie nun selbst den Willen zur Aufrechterhaltu... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruches. RG vom 11.12.1939, IV 245; Veröff: DREvBl 1940/135 RG vom 19.02.1940, IV 492/39; Veröff: DREvBl 1940/169 Entscheidungstexte 6 Ob 162/67 Entscheidungstext OGH 16.06.1967 6 Ob 162/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS00... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung der Ehe entspricht grundsätzlich den Sittengesetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 112/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 6 Ob 112/67 Veröff: EFSlg 8581 6 Ob 127/67 Entscheidungstext OGH 31.05.1967 6 Ob 127/67 Veröff: EFSlg 8581 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 c2
Rechtssatz: Der Widerspruch des beklagten Ehegatten nach § 48 Abs 2 EheG ist nicht begründet, wenn er an der Ehe nur aus rein wirtschaftlichem Interesse und wegen der Sorge festhält, eine Scheidung werde zu Minderung seines gesellschaftlichen Ansehens führen. Veröff: NJW 1965,584 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0103326 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf § 55 EheG gestützte Scheidungsbegehren ab. Es ging dabei von folgenden Feststellungen aus. Die Streitteile haben am 1. 8. 1953 vor dem Kommunalbürgermeister in Helsinki die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos. Der Kläger lernte die Beklagte kennen, als er seiner wissenschaftlichen Ausbildung als mittelloser Student in Nordschweden - Abisko - oblag. Schon vor der Eheschließung und auch während des Bestandes der Ehegemeinschaft unte... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e3
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit des Widerspruches des beklagten Ehegatten, wenn der Widersprechende aus Gehässigkeit und Rachsucht einen Wiederaufnahmsantrag in einem bereits eingestellten, gegen den anderen Ehegatten gerichteten Strafverfahren stellt und damit in grober Weise gegen die Beistandspflicht verstößt. Ein solches Verhalten zeigt, daß es dem Widersprechenden nicht ernstlich um die Aufrechterhaltung der ehelichen G... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Beistandspflicht, Beachtlichkeit des Widerspruches (wie SZ XXIV 275). Jeder Gatte ist verpflichtet, dem anderen vor allem im Falle einer Krankheit und einer physischen Behinderung beizustehen, ihm im Rahmen des Möglichen das Leben zu erleichtern und auf ihn in jeder Weise Rücksicht zu nehmen (Schwind in Klang 2 I S. 777 zu § 49 EheG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Wurde die Ehe schon im Ausland (ohne Wirkung für den österreichischen Rechtsbereich) rechtskräftig geschieden, so kann die im Ausland verbliebene Frau, die nicht bereit ist, dem Mann nach Österreich zu folgen, einer vom Mann nunmehr in Österreich angestrebten Ehescheidung keinen wesentlichen Widerspruch entgegensetzen. Entscheidungstexte 5 Ob 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 10. 1900 geborene Kläger und die am 20. 2. 1910 geborene Beklagte haben am 3. 7. 1934 geheiratet. Der Ehe entstammt die nach Angabe des Klägers am 30. 4. 1940 geborene Tochter Hildegard. Das Erstgericht hat das auf § 55 EheG gestützte Scheidungsbegehren des Klägers, dem die Beklagte widersprochen hat, abgewiesen. Es stellte fest: Die Parteien haben bis zum Jahre 1943 in Böhmen trotz schwieriger Verhältnisse eine gute Ehe geführt. Nach dem Kriege versc... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Auch Flüchtlingselend darf nicht dazu führen, daß entgegen dem Willen der Frau, die bereit ist, das Schicksal des Mannes zu teilen, auf dessen Wunsch die Ehe geschieden werde. Entscheidungstexte 1 Ob 66/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 1 Ob 66/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit des Widerspruches, wenn die beklagte Frau - wenn auch aus religiösen Motiven - bei den kirchlichen Behörden ein Eheungültigkeitsverfahren eingeleitet hat. Entscheidungstexte 5 Ob 349/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 5 Ob 349/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Von einem ernstlichen Festhalten an der ehelichen Gemeinschaft kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Frau selbst Handlungen setzt, die nach menschlichem Ermessen die Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft für alle Zukunft ausschließen müssen (einverständliche Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, Unterhaltsregelung, gegenseitige Entbindung von der ehelichen Treuepflicht). In einem solchen Falle ... mehr lesen...
Norm: EheG §54EheG §55 Abs2
Rechtssatz: Zum Verhältnis dieser beiden Gesetzesstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 166/57 Entscheidungstext OGH 24.04.1957 7 Ob 166/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056644 Dokumentnummer JJR_19570424_OGH0002_0070OB00166_5700000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Weder die Trennung des Gatten infolge der politischen Verhältnisse noch die Lebensgemeinschaft des Klägers mit einer anderen Frau läßt die Aufrechterhaltung der Ehe als sittlich ungerechtfertigt erscheinen, und zwar auch dann nicht, wenn der Verbindung des Klägers mit einer anderen Frau ein Kind entsprossen sein sollte. Selbst wenn allein eine materielle Beistandsleistung in Betracht käme, fehlt der Aufrechter... mehr lesen...