Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** U*****, vertreten durch Dr. Hermann Heller, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei D***** U*****, vertreten durch Mag. Isabella Eder, Rechtsanwältin in Wien, wegen Ehescheidung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred P*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Maria P*****, vertreten durch Mag. Susanne Ecker, Rechtsanwältin in Graz, we... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Klaus M*****, vertreten durch Mag. Josef Gallauner, Rechtsanwalt in Krems, gegen die beklagte Partei Monica M*****, vertreten durch Dr. Christoph Brenner,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Klaus K*****, vertreten durch Dr. Markus Kostner, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Angela K*****, vertreten durch Dr. Andrea Haniger-L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25. 2. 1960 geborene Kläger und die am 7. 6. 1961 geborene Beklagte sind seit 30. 8. 1985 in beiderseits erster Ehe verheiratet. Beide sind österreichische Staatsbürger. Ihrer Ehe entstammen zwei Kinder, und zwar die am 28. 5. 1986 geborene Daniela sowie der am 22. 9. 1991 geborene Roman. Die Ehe ist aus dem alleinigen Verschulden des Klägers tiefgreifend und unheilbar zerrüttet. Der Kläger hat am 26. 3. 1995 eine Lebensgemeinschaft mit Monika J****... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 d
Rechtssatz: Die Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG wird nur über Antrag der Beklagten angewendet, die Beklagte ist für die sie im Falle der Scheidung treffende überwiegende Härte behauptungspflichtig und beweispflichtig. Entscheidungstexte 4 Ob 213/97w Entscheidungstext OGH 09.09.1997 4 Ob 213/97w European Case L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn der Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG ist es, den schuldlosen beklagten Ehegatten in krassen Ausnahmefällen nicht sofort der besonderen Härte einer Scheidung auszusetzen, sondern ihm eine Anpassungsfrist zu gewähren (RIS-Justiz RS0057375; Schwimann aaO Rz 19 mwN). Hiebei genügt nicht die für jeden unschuldigen Beklagten übliche Scheidungshärte, es müssen ganz besondere schwerwiegende, konkrete Umstände vorliegen, di... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 f
Rechtssatz: Die Durchführung eines Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bereits in naher Zukunft gegenüber der Durchführung erst in einem Jahr oder zwei Jahren bedeutet keine Härte im Sinne des § 55 Abs 2 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verlust einer Naturalwohnug des Dienstgebers stellt keine besondere Härte dar, wenn deren Benützung jedenfalls noch solange gestattet wird, daß innerhalb der Frist dem Scheidungsbegehren gemäß § 55 Abs 3 EheG stattzugeben wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 4 Ob 542/94 Veröff: SZ 67/104 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Diskrepanz in der pensionsrechtlichen Versorgung des geschiedenen Ehegatten zur "Witwe" (Witwer) ist "der Normalfall", obwohl dies zwar ein Nachteil ist, kann darin aber noch keine besondere Härte im Sinne des § 55 Abs 2 EheG erblickt werden, wäre doch sonst in der Mehrzahl aller Fälle den Scheidungen nach § 55 Abs 1 EheG der Boden entzogen. Entscheidungstexte 4 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 4 Ob 542/94 Veröff: SZ 67/104 7 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte polnischer Staatsangehöriger. Die Streitteile haben am 28. Dezember 1985 vor dem Standesamt Sonntagberg die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihr entstammt die am 28. Dezember 1986 geborene Tochter Judith. Beide Parteien hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt - auch während des Ehescheidungsverfahrens - in Österreich; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien. Die Klägerin begehrte mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner im Jahre 1954 mit der Beklagten geschlossenen, kinderlos gebliebenen Ehe aus den Gründen des § 55 und (subsidiär) § 49 EheG. Er brachte hiezu vor, die Beklagte habe im Laufe der Jahre eine krankhafte, unerträgliche Eifersucht entwickelt und keinerlei Verständnis für seine berufsbedingten gesellschaftlichen Aktivitäten gezeigt. Die geschlechtlichen Beziehungen der Ehegatten seien vor sieben Jahren eingestellt worden, nac... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 f
Rechtssatz: Bei der Abwägung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist zu Gunsten des klagenden Ehegatten darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Frau, mit der er zusammenlebt, von ihm ein Kind erwartet. Entscheidungstexte 6 Ob 620/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob 620/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragt die Scheidung der Ehe gemäß § 55 EheG. Die häusliche Gemeinschaft der Streitteile sei seit mehr als drei Jahren aufgelöst, die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und habe immer wieder unerträgliche Streitigkeiten verursacht. Der Kläger sei deshalb schon vor der endgültigen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft wiederholt zu Verwandten und Bekannten gezogen. Die Beklagte sei weder in wirtschaftlicher Hinsicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile habem am 9. April 1959 die - beiderseits erste - Ehe geschlossen, welcher zwei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Töchter entstammen. Schon im Jahr 1976 zog der Kläger aus der Ehewohnung aus und lebte mit Sigrid R*** in Lebensgemeinschaft; im Jahre 1978 kehrte er jedoch in die Ehewohnung zurück. Im Jahr 1979 erneuerte er sein Verhältnis zu Sigrid R*** und unterhielt bis 1982 ehebrecherische Beziehungen zu ihr. Zwischen den Streittei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 4.7.1964 vor dem Standesamt Wilhelmsburg die beiderseits erste Ehe, der die schon volljährige Tochter Elisabeth und die am 19.8.1976 geborene Andrea entstammen. Mit der am 30.10.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs.1 EheG und brachte darin vor, die Ehe sei unheilbar zerrüttet, die Streitteile lebten bereits mehr als drei Jahre getrennt.
Gründe: , die den Beklagten berech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 4. Juni 1965 vor dem Standesamt Wien-Margareten die beiderseits erste Ehe geschlossen; ihr entstammt die am 26. März 1968 geborene Tochter Alexandra. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger; sie haben einen gemeinsamen Wohnsitz in Wien. Mit der am 14. August 1987 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Der Beklagte habe schon vor ca. 9 Jahren ein zwei bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 21. September 1957 vor dem Standesamt Lienz die Ehe geschlossen, aus der drei bereits volljährige Kinder stammen. Beide Ehegatten sind österreichische Staatsbürger; ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Wien. Im November 1983 zog der Kläger aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung in Wien 9, Mariannengasse 28/12 aus. Der Kläger begehrt mit der am 28. November 1986 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe gemäß § 55 EheG,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 3.Mai 1968 vor dem Standesamt Wien-Penzing die Ehe. Sie sind österreichische Staatsbürger. Aus der Ehe entstammen die am 7.März 1969 und 22.Oktober 1970 geborenen Kinder Ursula und Thomas. Die häusliche Gemeinschaft zwischen den Streitteilen ist seit Dezember 1983 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine weitestgehende Entfremdung der Streitteile eingetreten. Seit vielen Jahren bestand zwischen ihnen keine Geschlechtsgemein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit dem 15. April 1977 miteinander verheiratet. Die häusliche Gemeinschaft zwischen ihnen ist seit 15. April 1983 aufgehoben. Die Ehe ist tiefgreifend und unheilbar zerrüttet. Diese Zerrüttung wurde ausschließlich vom Kläger verschuldet. Die Vorinstanzen haben die Ehe nach § 55 EheG geschieden, wobei sie ausgesprochen haben, daß die Zerrüttung allein durch den Kläger verschuldet wurde. Hiebei führten sie in rechtlicher Hinsicht aus, daß d... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Eine Änderung der Voraussetzungen oder des Umfanges eines Versorgungsanspruches zum Nachteil des beklagten Ehegatten im Falle der Ehescheidung ist nicht schon deshalb ein für die Abwägung nach § 55 Abs 2 EheG unbeachtlicher Umstand, weil der Versorgungsanspruch pensionsrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Natur ist. Entscheidungstexte 6 Ob 634/8... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Das alleinige oder überwiegende Verschulden des Scheidungsklägers ist nur eine der Voraussetzungen für einen Erfolg des Widerspruches nach § 55 Abs 2 EheG und kann daher in der Regel nicht zusätzlich auch noch für die Härteabwägung nach dieser Gesetzesstelle herangezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 566/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 7 O... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 f
Rechtssatz: Die Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG ist nicht anwendbar, wenn die Härte im Einzelfall nicht jene, die für den schuldlosen Teil durchschnittlich zu erwarten ist, erheblich übersteigt. Entscheidungstexte 7 Ob 523/82 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 7 Ob 523/82 2 Ob 601/82 Entscheidungstext OGH 14.12.19... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 f
Rechtssatz: Bei der Interessenabwägung sind wohl auch materielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die Frage der Deckung des gesetzlichen Unterhaltes ist aber nicht einzubeziehen, weil nach § 69 Abs 2 EheG für den Fall eines Verschuldensanspruches nach § 61 Abs 3 EheG der beklagte Ehegatte auch nach der Scheidung seinen Unterhaltsanspruch auf § 94 ABGB stützen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 a
Rechtssatz: Hat der beklagte Ehegatte keine hinreichenden
Gründe: geltend gemacht, welche eine Abweisung des Scheidungsbegehrens im Sinne des § 55 EheG rechtfertigen könnten, ist eine Erörterung der Frage, ob den klagenden Ehegatten eine Abweisung seines Scheidungsbegehrens hart treffen würde, entbehrlich. Entscheidungstexte 6 Ob 812/80 Entscheidungstext OGH 15.0... mehr lesen...
Norm: EheG nF BGBl 1978/280 §55 Abs2 f
Rechtssatz: § 55 Abs 3 EheG lässt erkennen, dass selbst die größte Härte für einen der Ehegatten nicht zur dauernden Verweigerung der Scheidung führen kann. Es können daher nur ganz besonders schwerwiegende Umstände die Verweigerung des Scheidungsbegehrens nach § 55 Abs 2 rechtfertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 574/80 Entscheidungstext OGH 10.06.19... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 Abs2 fEheG nF §55 Abs2 g
Rechtssatz: Den für die Härteabwägung im Sinne des § 55 Abs 2 EheG maßgebenden Umständen ist umso geringeres Gewicht beizumessen, je mehr sich die Dauer der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft der Sechsjahresfrist des § 55 Abs 3 EheG nähert. Steht der Ablauf dieser Frist im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Berufungsverhandlung unmittelbar bevor, könnten nur ganz besonders gravierende Umstände d... mehr lesen...