Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Wenn die beklagte Gattin erklärt hat, dem Kläger volle sexuelle Freiheit zu gewähren, ist dies mit dem Festhalten an der Ehe (etwa in der Hoffnung, die Eheverfehlungen würden bloß vorübergehend sein oder auch bloß aus einer hohen sittlichen oder religiösen Auffassung der Ehe heraus) zu vereinbaren. Entscheidungstexte 2 Ob 539/56 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Beklagte unter Berufung auf die alleinige Schuld des Klägers die Abweisung der Klage fordert, so ergibt sich daraus unzweifelhaft, daß sie dem auf § 55 EheG gegründeten Scheidungsbegehren des Klägers nicht bloß widersprechen, sondern damit zugleich die Schuldigerklärung des Klägers für den Fall beantragen wollte, daß ihr Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird. Bei dieser S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit des Widerspruches der Gattin, die sich in iherer Heimat (CSR) aufhält und ihren Ehewillen zwar formell zum Ausdruck gebracht hat, dem in Österreich befindlichen Gatten jedoch feindselig gegenübersteht. Entscheidungstexte 7 Ob 110/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 7 Ob 110/56 Europ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Ist eine Ehe dadurch unheilbar zerrüttet, daß ein Ehegatte nach Rechtskraft eines Urteils, durch das seine auf Ehescheidung aus § 43 EheG gerichtete Klage mangels Beweises abgewiesen worden ist, die eheliche Gemeinschaft, die er vorher aufgegeben hatte, nicht wieder aufgenommen hat, so kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dieser Ehegatte habe die unheilbare Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend versc... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Dem gerechtfertigten Widerspruch der beklagten Gattin kann nicht aus politischen Umständen die Beachtlichkeit versagt werden. Die Aufgaben der Ehe und ihr höherer Sinn bleiben trotz politischer Umstände, von denen die Ehegatten betroffen werden, immer gleich. Entscheidungstexte 1 Ob 366/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 1 Ob 366/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Zur Unbeachtlichkeit des Widerspruches eines Ehemannes. Entscheidungstexte 3 Ob 216/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 3 Ob 216/55 3 Ob 640/77 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 3 Ob 640/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Auch das Vorhandensein eines minderjährigen Kindes spricht für die Beachtlichkeit des Widerspruches der beklagten Partei, weil die Auflösung des Ehebandes den Interessen dieses Kindes zuwiderläuft. Entscheidungstexte 2 Ob 221/55 Entscheidungstext OGH 22.04.1955 2 Ob 221/55 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung einer Ehe, bei der die Voraussetzungen für eine Scheidung aus § 48 I EheG vorliegen, kann erforderlich sein, wenn bei einem Obsiegen des aus der Ehe fortstrebenden Ehegatten im Scheidungsstreit das natürliche Empfinden der Kinder für die rechte Lebensordnung erschüttert würde, in der Vater und Mutter, Eltern und Kinder gemeinsam stehen, und dadurch die innere Entwicklung der Kinder schwer... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Beachtlichkeit des erst in der zweiten Instanz erhobenen Widerspruches (In Übereinstimmung mit Judikat 57). Entscheidungstexte 2 Ob 849/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 2 Ob 849/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056936 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Es kann der Ehefrau nicht zugemutet werden, daß sie ihre Ehe aufgebe, um dadurch die Legitimierung der im Ehebruch erzeugten Kinder zu ermöglichen. Entscheidungstexte 1 Ob 828/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Ob 828/54 1 Ob 593/55 Entscheidungstext OGH 28.09.1955 1 Ob 593/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Die Dauer der ehelichen Gemeinschaft und die Zahl der Kinder sind nicht immer entscheidend. Auch andere Umstände können die Aufrechterhaltung des Ehebandes sittlich gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Beklagte hat keinerlei Schuld auf sich geladen und bedarf ihres leidenden Zustandes wegen im besonderen Maße des ehelichen Beistandes durch den Gatten (fünfjährige kinderlose Ehe, Ehefrau lungenleidend). ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e1EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der Widerspruch der geklagten Gattin kann auch auf verziehene oder verjährte Eheverfehlungen gegründet werden. Beachtlichkeit dieses Widerspruches bei zwanzigjährigem Bestand der Ehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 557/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 557/54 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf religiöse Momente unter gleichzeitiger Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft kann nicht ausreichen, um den Widerspruch zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 2 Ob 258/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 2 Ob 258/54 3 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 3 Ob 86/73 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Beachtlichkeit des Widerspruches; Frau völlig schuldlos, der Ehe entsprossen zwei Kinder. Entscheidungstexte 3 Ob 100/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 100/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057694 Dokumentnummer JJR_19540224_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Ein Ehegatte, der selbst gegen den Willen des anderen Ehegatten die Ehescheidung, wenn auch nur von Tisch und Bett, betrieben hat und die Scheidung nur deshalb nicht weiter verfolgt hat, um nicht des Schutzes durch die Ehe mit einem arischen Ehepartner verlustig zu gehen, hat keinen Anspruch darauf, daß sein Widerspruch gegen die später nach jahrelanger Heimtrennung vom anderen Ehegatten eingeleitete Scheidung... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 1. Juni 1951 das auf die Scheidungsgrunde nach den §§ 52 und 55 EheG. gestützte Scheidungsbegehren mit der Begründung: abgewiesen, die häusliche Gemeinschaft sei zwischen den Streitteilen seit März 1947 aufgehoben, die Ehe sei unheilbar zerrüttet. An dieser Zerrüttung sei ausschließlich der Umstand schuld, daß der Kläger zu Helene H. in Beziehungen getreten sei. Der Widerspruch der Beklagten sei daher zulässig und auch beachtlich, da es sittlich nicht... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Zur Frage, wenn der Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG sittlich nicht gerechtfertigt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 541/51 Entscheidungstext OGH 22.09.1951 1 Ob 541/51 1 Ob 679/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 1 Ob 679/51 1 Ob 656/51 Entsch... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Der Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG ist in der Regel trotz Zerrüttung der Ehe beachtlich, solange nicht die eheliche Beistandspflicht im konkreten Fall jeden Sinn verloren hat. Entscheidungstexte 1 Ob 345/47 Entscheidungstext OGH 21.06.1947 1 Ob 345/47 Veröff: SZ 21/40 3 Ob 561/52 Entscheid... mehr lesen...
Die erste Instanz hat dem Ehescheidungsbegehren stattgegeben; das Berufungsgericht wies die Klage ab, weil der Widerspruch der Beklagten beachtlich sei. Aus der Begründung: des Berufungsgerichtes: Die Zerrüttung der Ehe muß auch dann als gegeben angesehen werden, wenn die Beklagte selbst an der Ehe noch festhält. Es genügt daher, wenn die Zerrüttung der Ehe nur eine einseitige ist. Da mit Rücksicht auf die schweren Verfehlungen des Klägers der Widerspruch der Beklagten zulässig ist... mehr lesen...