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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z8 litc;Rechtssatz
Die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 8 lit c UStG 1972 betreffend Umsätze im Kontokorrentverkehr setzt ua Vereinbarungen zwischen den Geschäftspartnern voraus, wonach die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in regelmäßigen Zeitabständen durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden sollen. Der Befreiung teilhaftig sind auch nur die Kontokorrentzinsen, nicht aber Zinsen, die auf Zeiträume vor der zwischen den Kontokorrentpartnern vereinbarten, in periodischen Zeitabständen vorzunehmenden Verrechnung entfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150008.X01Im RIS seit
30.06.1986