RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0178

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z8 lite;

Rechtssatz

Die Befreiung des § 6 Z 8 lit e UStG 1972 betrifft (neben anderem) nicht nur die Übertragung des Anteiles an einer Personengesellschaft von einem Gesellschafter auf einen anderen, sondern auch die Einräumung (Gewährung) von Gesellschaftsrechten durch Personengesellschaften an einen in die Gesellschaft neu eintretenden Gesellschafter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140178.X05

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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