RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z14;

Rechtssatz

Als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellung auszeichnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150186.X01

Im RIS seit

15.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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