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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z14;Rechtssatz
Als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellung auszeichnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150186.X01Im RIS seit
15.09.1986