RS Vwgh 1987/2/9 85/15/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §6 Z8 lita;

Beachte

Besprechung in:1987/9 S 468;

Rechtssatz

Eine Aufspaltung von Rechtsgeschäften betreffend Warenverkäufe mit der Vereinbarung von Kaufpreisstundungen (Ratenzahlungen)in Barkaufsgeschäfte einerseits und in Kreditgeschäfte andererseits bloß deswegen, weil jedem Ratenkauf Stundungselemente innewohnen, ist umsatzsteuerrechtlich nicht zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150219.X05

Im RIS seit

09.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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