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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:1987/9 S 468;Rechtssatz
Eine Aufspaltung von Rechtsgeschäften betreffend Warenverkäufe mit der Vereinbarung von Kaufpreisstundungen (Ratenzahlungen)in Barkaufsgeschäfte einerseits und in Kreditgeschäfte andererseits bloß deswegen, weil jedem Ratenkauf Stundungselemente innewohnen, ist umsatzsteuerrechtlich nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150219.X05Im RIS seit
09.02.1987Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013