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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Aus § 7 Abs 1 UStG 1972 ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, der sich darauf beruft, Ausfuhrlieferungen getätigt zu haben und dafür die Befreiung von der USt in Anspruch nimmt, zweifelsfrei nachzuweisen, daß er das seiner Lieferung zugrunde liegende Umsatzgeschäft mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat. Dieser Nachweis kann in erster Linie durch das Bestellschreiben des ausländischen Abnehmers oder aber durch entsprechende Korrespondenz erbracht werden, zumal selbst bei Geschäften, die mitunter durch bloßen Handschlag abgeschlossen werden, es der unter Kaufleuten anzuwendenden Sorgfalt entsprechen müßte, wenigstens bei ausländischen Kunden schriftliche Vereinbarungen über den Vertragsabschluß zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150214.X03Im RIS seit
23.02.1987