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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Nach § 6 Z 14 UStG 1972 sind jedenfalls nur die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Schriftsteller steuerfrei, die noch als unmittelbarer Ausfluß der eigenen Tätigkeit dieses Schriftstellers selbst angesehen werden können. Dies trifft für Rechtsnachfolger eines solchen, die überdies selbst nicht Schriftsteller sind, nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150186.X03Im RIS seit
15.09.1986