RS Vwgh 1986/9/15 84/15/0186

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §6 Z14;

Rechtssatz

Nach § 6 Z 14 UStG 1972 sind jedenfalls nur die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Schriftsteller steuerfrei, die noch als unmittelbarer Ausfluß der eigenen Tätigkeit dieses Schriftstellers selbst angesehen werden können. Dies trifft für Rechtsnachfolger eines solchen, die überdies selbst nicht Schriftsteller sind, nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150186.X03

Im RIS seit

15.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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