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EStGNorm
EStG 1972 §34 Abs7Rechtssatz
Die Tätigkeit eines Fernlehrinstitutes kann mit der Unterrichtstätigkeit einer öffentlichen Schule schon deshalb nicht verglichen werden, weil weder das Merkmal des gemeinsamen Unterrichtes einer Mehrzahl von Schülern noch auch die für die Durchführung eines normalen Schulbetriebes erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen (Schulräume etc) gegeben sind (Hinweis E 28.4.1976, 559/75, Slg 4968/F und E 24.4.1980, 2482/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130184.X02Im RIS seit
12.08.2022Zuletzt aktualisiert am
12.08.2022