Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) übt das Handelsgewerbe aus. Strittig ist, ob die belangte Behörde den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf von "Gelee-Royal", "DPF-Sinterwerkstoffe" und "Aqua-Save" zu Recht versagt hat. Der angefochtene Bescheid - mit ih... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse trifft den Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der belangten Behörde ist es in diesem Zusammenhang nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlichmathematisch exakten Sin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Hingabe kopierter Verrechnungsschecks und damit Unterbleiben eines tatsächlichen Zahlungsflusses, auffällig hoher Preis der Ware, ungewöhnliche Geschäftsanbahnung) die Feststellung getr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0132 E 28. Mai 1998 VwSlg 7288 F/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Lieferge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa in seinen Erkenntnissen vom 18. September 2003, 2000/15/0126, und vom 24. Juni 2004, 2001/15/0140, ausgesprochen hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (betreffend den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse trifft den Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der belangten Behörde ist es in diesem Zusammenhang nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlichmathematisch exakten Sin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Hingabe kopierter Verrechnungsschecks und damit Unterbleiben eines tatsächlichen Zahlungsflusses, auffällig hoher Preis der Ware, ungewöhnliche Geschäftsanbahnung) die Feststellung getr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0132 E 28. Mai 1998 VwSlg 7288 F/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Lieferge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa in seinen Erkenntnissen vom 18. September 2003, 2000/15/0126, und vom 24. Juni 2004, 2001/15/0140, ausgesprochen hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (betreffend den... mehr lesen...
Mag. Helmut F. schloss am 2. Juni 1989 mit drei als Vertragspartner gemeinsam auftretenden Personen (Dipl. Ing. Wolfgang M., Ing. Johann F. und Erwin B.) einen Lizenzvertrag, mit welchem er von seinen Vertragspartnern das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung eines auf Mikrowellentechnik basierenden Abfalldesinfektionsgerätes erwarb. Als Gegenleistung für die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Rechte verpflichtete sich Mag. Helmut F. zur Zahlung einer Lizenzgebühr für jedes von ihm ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs7;UStG 1972 §11 Abs8;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 als eines elementaren Tatbestandselementes der Berechtigung zum Vorsteuerabzug und für die Erfüllung der Voraussetzungen der Qualifizierbarkeit einer Gutschrift als Rechnung nach Maßgabe der Bestimmungen... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die beschwerdeführende GmbH übte das Transportgewerbe aus. Strittig ist, ob die belangte Behörde zu Recht den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf von Parfumölen und einer Bohranlage versagt hat. Im Berufungsverfahren gegen den Umsatzsteuerbescheid, mit welchem der in Rede stehende V... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die beschwerdeführende GmbH übte das Transportgewerbe aus. Strittig ist, ob die belangte Behörde zu Recht den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf von Parfumölen und einer Bohranlage versagt hat. Im Berufungsverfahren gegen den Umsatzsteuerbescheid, mit welchem der in Rede stehende V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0126 E 18. September 2003 RS 4 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 12. September 2001, 98/13/0111, ausgesprochen hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusse... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0126 E 18. September 2003 RS 4 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 12. September 2001, 98/13/0111, ausgesprochen hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusse... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt das Steinmetzgewerbe. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe im Jahr 1999 vier Rechnungen der Bau-GmbH (Rechnungsdatum 30. April 1999, 28. Mai 1999, 28. Juli 1999 und 27. September 1999) erhalten und die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen. In den Rechnungen sei allerdings der Zeitraum der Leistungserbringung nicht enthalten. Damit sei dem Erfordernis d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt das Steinmetzgewerbe. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe im Jahr 1999 vier Rechnungen der Bau-GmbH (Rechnungsdatum 30. April 1999, 28. Mai 1999, 28. Juli 1999 und 27. September 1999) erhalten und die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen. In den Rechnungen sei allerdings der Zeitraum der Leistungserbringung nicht enthalten. Damit sei dem Erfordernis d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser Gesetzesstelle anzusehen. Auf eine solche Urkunde kann der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die konkret in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt erbracht hat (Hinweis E 25. April 2001, 98... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser Gesetzesstelle anzusehen. Auf eine solche Urkunde kann der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die konkret in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt erbracht hat (Hinweis E 25. April 2001, 98... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl "durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Im Zuge einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis Juli 1995 traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe aus Rechnungen über eine Reihe von Waren (Gabelstapler, Kunststofffenster, Fräsmaschine, Hallen, Türen, Fenster, Rollläden und Zu... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl "durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Im Zuge einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis Juli 1995 traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe aus Rechnungen über eine Reihe von Waren (Gabelstapler, Kunststofffenster, Fräsmaschine, Hallen, Türen, Fenster, Rollläden und Zu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0132 E 28. Mai 1998 VwSlg 7288 F/1998 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Li... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden mit Fantasienamen bezeichnete Flüssigkeiten geliefert, wobei aus der Gestaltung der über die Lieferung erstellten Rechnung zu entnehmen ist, Liefergegenstand seien wertvollste Parfumöle, und ist Gegenstand der tatsächlichen Lieferung eine weitgehend wertlose Flüssigkeit mit Duftstoffen, die allenfalls in der Seifenproduktion Verwendung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z5;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis vom 18. September 2003, 2000/15/0126, zum Ausdruck gebracht hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (betreffend den vollen Rechnungsbetrag) und der ung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0132 E 28. Mai 1998 VwSlg 7288 F/1998 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Li... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden mit Fantasienamen bezeichnete Flüssigkeiten geliefert, wobei aus der Gestaltung der über die Lieferung erstellten Rechnung zu entnehmen ist, Liefergegenstand seien wertvollste Parfumöle, und ist Gegenstand der tatsächlichen Lieferung eine weitgehend wertlose Flüssigkeit mit Duftstoffen, die allenfalls in der Seifenproduktion Verwendung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z5;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis vom 18. September 2003, 2000/15/0126, zum Ausdruck gebracht hat, lässt ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen und dem behaupteten Entgelt im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (betreffend den vollen Rechnungsbetrag) und der ung... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, schlossen sich mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 zur G OHG zusammen, welche durch Gesellschafterbeschluss vom 3. März 1993 in die G KG, die Erstbeschwerdeführerin, umgewandelt wurde. Unternehmensgegenstand bildeten die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehaltenen Tätigkeiten. Im Gefolge einer von Mai 1997 bis Juli 1998 bei der Erstbeschwe... mehr lesen...