RS Vwgh 2004/7/7 99/13/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2004
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs7;
UStG 1972 §11 Abs8;
UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 als eines elementaren Tatbestandselementes der Berechtigung zum Vorsteuerabzug und für die Erfüllung der Voraussetzungen der Qualifizierbarkeit einer Gutschrift als Rechnung nach Maßgabe der Bestimmungen des § 11 Abs. 7 und 8 UStG 1972 ist vom kumulativen Charakter der dazu normierten Voraussetzungselemente auszugehen. (Hier: Die Behörde hat einerseits inhaltliche Mängel der Gutschriften im Sinne der in § 11 Abs. 8 Z. 3 UStG 1972 getroffenen Verweisung auf die Vorschriften des § 11 Abs. 1 leg. cit. erkannt und andererseits das Vorliegen der in § 11 Abs. 8 Z. 2 und 4 UStG 1972 normierten Voraussetzungen verneint. Traf auch nur eine dieser Beurteilungen zu, dann stand dies dem begehrten Vorsteuerabzug aus den Gutschriften schon entgegen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130159.X02

Im RIS seit

27.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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