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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs7;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 als eines elementaren Tatbestandselementes der Berechtigung zum Vorsteuerabzug und für die Erfüllung der Voraussetzungen der Qualifizierbarkeit einer Gutschrift als Rechnung nach Maßgabe der Bestimmungen des § 11 Abs. 7 und 8 UStG 1972 ist vom kumulativen Charakter der dazu normierten Voraussetzungselemente auszugehen. (Hier: Die Behörde hat einerseits inhaltliche Mängel der Gutschriften im Sinne der in § 11 Abs. 8 Z. 3 UStG 1972 getroffenen Verweisung auf die Vorschriften des § 11 Abs. 1 leg. cit. erkannt und andererseits das Vorliegen der in § 11 Abs. 8 Z. 2 und 4 UStG 1972 normierten Voraussetzungen verneint. Traf auch nur eine dieser Beurteilungen zu, dann stand dies dem begehrten Vorsteuerabzug aus den Gutschriften schon entgegen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130159.X02Im RIS seit
27.07.2004Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009