Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 603

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/1 2004/15/0069

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) u.a. gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Mai bis Dezember 2001, Jänner 2002 und Mai bis Juli 2002 als unbegründet abgewiesen. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung sei festgestellt worden, dass nicht alle Rechnungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug hinsichtlich des Rechnungserfordernisses der Adresse des Leistenden erfüllten. Die erklärte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Der Auffassung der Abgabepflichtigen, sie habe sich im guten Glauben darauf verlassen dürfen, dass ein Unternehmen, welches Rechnungen ausstelle, an der angegebenen Adresse etabliert sei, ohne dass dem Abgabepflichtigen eine Obliegenhei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2002/15/0174

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (Hinweis E 26. September 2000, 99/13/0020). Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (Hinweis E 24. Apri 1996, 94/13/01... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0020 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Angaben von Namen und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2002/15/0174

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ob eine Rechnung (ein sonstiger Abrechnungsbeleg) zum Vorsteuerabzug berechtigt, bedarf auf den jeweiligen Beleg bezogener Feststellungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmer mit einer "größeren Zahl" von Honorarempfängern abrechnet. Überlegungen der Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2002/15/0174

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Person auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so steht der Vorsteuerabzug nicht zu (Hinweis E 14. Jänner 1991, 90/15/0042, E 24. April 1996, 94/13/0133). European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Der Auffassung der Abgabepflichtigen, sie habe sich im guten Glauben darauf verlassen dürfen, dass ein Unternehmen, welches Rechnungen ausstelle, an der angegebenen Adresse etabliert sei, ohne dass dem Abgabepflichtigen eine Obliegenhei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

RS Vwgh 2006/6/1 2004/15/0069

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0020 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Angaben von Namen und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/4/26 2004/14/0076

Die Beschwerdeführende OEG betreibt sogenannte Sonnenstudios in Wien. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1997 bis 2000 trafen die Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Errichtung von Sonnenstudios angemieteten Räumlichkeiten seien von "dubiosen Baufirmen" adaptiert worden. Die Abrechnung der Leistungen sei immer pauschal erfolgt. Alle strittigen Rechnungen enthielten keine Angaben über Leistungszeiträume. Zudem seien keine genaue... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/4/26 2004/14/0076

Die Beschwerdeführende OEG betreibt sogenannte Sonnenstudios in Wien. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1997 bis 2000 trafen die Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Errichtung von Sonnenstudios angemieteten Räumlichkeiten seien von "dubiosen Baufirmen" adaptiert worden. Die Abrechnung der Leistungen sei immer pauschal erfolgt. Alle strittigen Rechnungen enthielten keine Angaben über Leistungszeiträume. Zudem seien keine genaue... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2006

RS Vwgh 2006/4/26 2004/14/0076

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2006

RS Vwgh 2006/4/26 2004/14/0076

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2006

RS Vwgh 2006/4/26 2004/14/0076

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2006

RS Vwgh 2006/4/26 2004/14/0076

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/4/20 2004/15/0113

Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/4/20 2004/15/0113

Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2006

RS Vwgh 2006/4/20 2004/15/0113

Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2006

RS Vwgh 2006/4/20 2004/15/0113

Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/30 2002/15/0203

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner R" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen. Im Zuge einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für mehrere Voranmeldungszeiträume des Jahres 1995 traf der Prüfer u.a. die Feststellung, der Beschwerdeführer habe aus Rechnungen über eine Reihe von Waren (u.a. Radlader, Fenster sowie P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/30 2003/15/0015

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner R" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen. Er kaufte bei Elfriede L. im Jahr 1994 Parfumöle und im Jahr 1995 Parfumöle sowie Kunststofffenster und Buchenholz. Auf Grund von Rechnungen der Elfriede L. machte er im Jahr 1994 Vorsteuern in Höhe von S 1,433.717,40 und im Jahr 1995 Vorste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/30 2002/15/0203

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner R" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen. Im Zuge einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für mehrere Voranmeldungszeiträume des Jahres 1995 traf der Prüfer u.a. die Feststellung, der Beschwerdeführer habe aus Rechnungen über eine Reihe von Waren (u.a. Radlader, Fenster sowie P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/30 2003/15/0015

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner R" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen. Er kaufte bei Elfriede L. im Jahr 1994 Parfumöle und im Jahr 1995 Parfumöle sowie Kunststofffenster und Buchenholz. Auf Grund von Rechnungen der Elfriede L. machte er im Jahr 1994 Vorsteuern in Höhe von S 1,433.717,40 und im Jahr 1995 Vorste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0015

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es gehört zu den durch § 12 Abs. 1 UStG 1972 normierten Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, dass eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. Dabei normiert das Gesetz die entsprechende Bezeichnung der Ware in der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0015

Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62003CJ0354 Optigen VORAB;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0203 E 30. März 2006 RS 2 Stammrechtssatz Hatte der Steuerpflichtige Kenntnis davon, dass die auffällig ungewöhnliche Abwicklung der Umsätze einer durch eine andere Person initiierten Lieferantenkette einen Mehrwertsteuerbetrug bezweckte, oder konnte er davon Kenntnis haben, so steht i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS VwGH Erkenntnis 2006/03/30 2002/15/0203

Rechtssatz: Eine Rechnung muss, soll sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, den Erfordernissen des § 11 Abs. 1 Z. 5 UStG 1994 genügen. Nach dieser Gesetzesbestimmung gehört zu den notwendigen Merkmalen einer Rechnung der Ausweis des Entgeltes für die Lieferung oder sonstige Leistung. Es muss sich um das tatsächlich beabsichtigte Entgelt handeln (Hinweis E 28. Februar 2002, 96/15/0270). Kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Hingabe kopierter Verrechnun... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0015

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung ausgewiesenen Ware keine Übereinstimmung besteht; dies selbst dann nicht, wenn die Bezeichnung in der Rechnung als handelsüblich angesehen werden kann. Von de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS Vwgh 2006/3/30 2003/15/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;UStG 1994 §11 Abs1 Z5;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0203 E 30. März 2006 RS 1 Stammrechtssatz Eine Rechnung muss, soll sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, den Erfordernissen des § 11 Abs. 1 Z. 5 UStG 1994 genügen. Nach dieser Gesetzesbestimmung gehört zu den notwendigen Merkmalen eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2006

RS VwGH Erkenntnis 2006/03/30 2002/15/0203

Rechtssatz: Hatte der Steuerpflichtige Kenntnis davon, dass die auffällig ungewöhnliche Abwicklung der Umsätze einer durch eine andere Person initiierten Lieferantenkette einen Mehrwertsteuerbetrug bezweckte, oder konnte er davon Kenntnis haben, so steht ihm das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu (Hinweis EuGH 12. Jänner 2006, Rs C-354/03, Optigen u.a.). Gerichtsentscheidung EuGH 62003J0354 Optigen VORAB Im RIS seit 17.05.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 30.03.2006

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