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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
In der Literatur wurde zum Mantelkauf die Auffassung vertreten, dass ein Missbrauchsverdacht insb dann am Platze ist, wenn eine Kapitalgesellschaft keine Vermögenswerte besitzt und für den Erwerb der Anteile dennoch ein weit über die Ersparnis der Gründungskosten einer "neuen" Kapitalgesellschaft hinausgehender Wert bezahlt wird. In einem solchen Fall gehe es dem Käufer offensichtlich um den "Erwerb" von Verlustabzügen (Hinweis Bauer/Quantschnigg, KStG 1966, § 8, Rz 21). Dabei sind gesellschaftsrechtliche Vorgänge als solche für sich nicht dem § 22 BAO zuordenbar. Ein Missbrauch könnte in solchen Fällen nur in der dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 248). Davon ist offenkundig auch der Gesetzgeber im § 44 UmgrStG (idgF) ausgegangen, wonach nicht die Umgründung an sich, sondern die gesamte Gestaltung der Umgründungsmaßnahmen den Missbrauchstatbestand erfüllen kann (Hinweis Helbich/Wiesner, Umgründungssteuergesetz, RdW 1992, 64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130152.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013