RS Vwgh 2002/1/29 2001/14/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Das durch den Gesetzgeber festgelegte System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften nach dem so genannten Trennungsprinzip (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 300 und 325) ermöglicht steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140167.X03

Im RIS seit

23.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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