RS Vwgh 2000/3/22 96/13/0175

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs12;
EStG 1988 §4 Abs4;
KStG 1988 §8 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000

Rechtssatz

Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, beim Gesellschafter aber zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Einlagenrückzahlungen sind das Gegenstück, der contrarius actus zu Einlageleistungen der Gesellschafter. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nichtsteuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (Hinweis Pokorny, in FS-Bauer, 251; Hinweis Beiser, SWK 1996, A 339).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996130175.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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