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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Eine Kette von Handlungen, die zur Erreichung eines ausschließlich steuerlichen Vorteils vorgenommen wurden, nämlich ein Mantelkauf und nachfolgende Zuschüsse der Gewinne erzielenden Großmuttergesellschaft, bei der sich die Gewährung der Zuschüsse einkünftemindernd auswirkte, ist als ein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO anzusehen, der eine Berücksichtigung der Verluste der (im Wege eines Mantelkaufes von der Abgabepflichtigen erworbenen) GmbH im Wege des Verlustausgleichs hinderte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130152.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013