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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134Rechtssatz
Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird, wobei auch beteiligungsmäßige Verflechtungen in diesem Sinne ein "Nahestehen" begründen (Hinweis Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, Tz 42 zu § 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140074.X07Im RIS seit
10.06.2002Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016