RS Vwgh 2000/8/2 98/13/0152

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Veröffentlicht am 02.08.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §18 Abs1;
KStG 1966 §8;

Rechtssatz

Dem Einwand der steuerpflichtigen Gesellschaft, dass beim "Erwerb" von Verlustvorträgen im Wege eines Mantelkaufes die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten würden, als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt habe, ist entgegenzuhalten, dass die Willensbildung infolge der Fremdbestimmtheit juristischer Personen durch ihre Gesellschafter erfolgt. Dabei kann auch eine bloß mittelbare Beteiligung entscheidend sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130152.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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