RS Vwgh 2000/6/27 99/14/0263

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
KStG 1966;
KStG 1988;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zu Stande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage, weswegen diese Frage auf Grund entsprechender Erhebungen von der Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung zu lösen ist (Hinweis E 24.7.1999, 94/15/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140263.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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