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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Die verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel", für die auch ein relevantes, aber unter 50 % liegendes Abweichen von einem als angemessen anzusehenden Mietentgelt ausreichend ist, bedarf der Sachverhaltsfeststellung, dass das Gebäude (etwa als besonders repräsentatives Wohnhaus) schon der Erscheinung nach für die privaten Wohnzwecke einer der Körperschaft nahestehenden Person bestimmt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150004.L11Im RIS seit
01.07.2021Zuletzt aktualisiert am
30.07.2021