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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2Rechtssatz
Die Ausschüttung an der Wurzel verlangt ein Gebäude, das schon seiner Erscheinung nach für den privaten Bedarf der Gesellschafter bestimmt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150067.L13Im RIS seit
01.07.2021Zuletzt aktualisiert am
30.07.2021