Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

415 Dokumente

Entscheidungen 391-415 von 415

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/25 95/15/0192

Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1997

RS Vwgh 1997/6/25 95/15/0192

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Die Einkünfte, die Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer GmbH & Co OHG, bei deren Tätigkeit es sich um Vermietung und Verpachtung handelt, gemeinschaftlich erziel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/10 94/15/0214

Mit am 31. September 1985 angenommener Erklärung vom 4. Juli 1985 ging die Beschwerdeführerin eine echte stille Beteiligung von S 2,140.000,-- zuzüglich 5 % Agio an der T GmbH ein, die am 11. Juni 1985 als Auffanggesellschaft der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen A GmbH gegründet worden war. Die T GmbH hatte von der A GmbH das Anlagevermögen mit den Aufführungsrechten für die europaweit zu veranstaltenden Eisshows erworben. Gleichzeitig mit der Beteiligungserklärung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.04.1997

RS Vwgh 1997/4/10 94/15/0214

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/15/0215
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150214.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.04.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/17 95/14/0074

F.W., der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH, hat eine Universitätsausbildung in der Studienrichtung Informatik und war seit 1983 als EDV-Fachmann tätig. Laut Gewerbeschein vom 5. Dezember 1983 war er zur Durchführung von Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 2 Gewerbeordnung 1973 berechtigt. Die Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen seines Einzelunternehmens erklärte er für 1988 als Einkünfte aus selbstä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1996

RS Vwgh 1996/12/17 95/14/0074

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit IN DER BRANCHE DER KÖRPERSCHAFT, so kann sie ihm nur dann persönlich zugerechnet werden, wenn die Funktionsteilung eindeutig und zweifelsfrei festgelegt ist. Im wird Zweifel angenommen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1996

RS Vwgh 1996/12/17 95/14/0074

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Das KStG 1988 verwendet zwar den Begriff der verdeckten Ausschüttungen, gibt aber keine Begriffsdefinition. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/20 96/15/0015

Gesellschafter der Beschwerdeführerin, der W-GmbH, sind Hermann W, Günter W und die M-GmbH. An der M-GmbH hält Hermann W einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 % ihres Stammkapitals und Günter W einen solchen im Ausmaß von 50 % (vor 1987: 25 %). Hermann und Günter W sind die Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1986 bis 1988 traf die Prüferin u.a. folgende Feststellung (Tz 33 des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1996

RS Vwgh 1996/11/20 96/15/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0013 E 29. Jänner 1998 96/15/0017 E 20. November 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 94/13/0228 5 (hier KStG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/10 95/15/0181

Die Erstbeschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt den Handel mit Friseureinrichtungen. Ihr Geschäftsführer ist der Zweitbeschwerdeführer, der eine Stammeinlage im Ausmaß von 10 % des Stammkapitals hält. Die Drittbeschwerdeführerin hält an der Erstbeschwerdeführerin eine Stammeinlage im Ausmaß von 90 % des Stammkapitals. Bei der Erstbeschwerdeführerin wurde für den Zeitraum 1988 bis 1990 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüferin traf d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0181

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0182 95/15/0183 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0124 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen einer Kapitalgesellschaft, die durc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0181

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0182 95/15/0183
Rechtssatz: Sind bestimmte Kunden nicht bereit, dem Unternehmer (einer GmbH) Betriebsräumlichkeiten als Scha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/20 92/13/0112

Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer GmbH. Nachdem er aus der Gesellschaft ausgeschieden war, erlangte er Kenntnis von einer Betriebsprüfung, die bei der zwischenzeitig in Liquidation befindlichen GmbH vorgenommen worden war. Im Zuge dieser Betriebsprüfung waren verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer festgestellt worden. Mit der Begründung: , daß ihn die Auswirkungen des Betriebsprüfungsverfahrens in Form der für die Jahre 1984 bis 1986 an ihn ergangenen Ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/20 94/13/0228

Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer und (neben seiner Gattin) mit 0,3 % beteiligter Gesellschafter der E GmbH. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser Gesellschaft wurde festgestellt, daß ein dem Beschwerdeführer und seiner Gattin je zur Hälfte gehörendes Einfamilienhaus von der Gesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 angemietet und dem Beschwerdeführer als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt worden sei, wobei der geldwerte Vorteil als Sachbezug der Lohnsteuer un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 90/14/0050 3 Stammrechtssatz Nur Aufwendungen und Erträge, die durch den Betrieb veranlaßt sind, dürfen das Einkommen der Körperschaft beeinflussen. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind aber nicht durch den Betrieb veranlaßt, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis. Vorteile,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0112

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §78 Abs1;BAO §78 Abs3;BAO §93 Abs3 lita;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen bei einer GmbH kommt keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerverfahren eines Gesellschafters zu; in diesen Verfahren ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine bereits bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung nicht mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden kann, enthebt die Behörde nicht von der Verpflichtung, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, OB eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine unverzinsliche Verrechnungsforderung einer Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Die verdeckte Gewinnausschüttung hat in diesen Fällen ihre Wurzel darin, daß dem Gesellschafter Geldmittel kreditiert werden, ohne daß dieser zur Zahlung von Zinsen verpfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Wiewohl die Mißbrauchsbestimmung des § 22 BAO und das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung gewisse Gemeinsamkeiten haben, sind beide Begriffe keineswegs so miteinander verknüpft, daß sich bei Beurteilung eines Sachverhaltes als Mißbrauch jede weitere
Begründung: zur Ann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft h... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/15 94/13/0249

Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 99,7 % an der E GmbH beteiligt. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser GmbH wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin neben ihrem Geschäftsführerbezug - der für 1989 S 240.000,-- und für 1990 S 60.000,-- betragen habe - monatlich Geldbeträge erhalten habe (1989 insgesamt S 134.507,--, 1990 S 660.000,--). Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden diese "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht. Die Verbin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0249

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr nicht schon deshalb, weil die Kapitalges dem Gesellschafter bei Bestehen einer Verpflichtung zur Zinsenzahlung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 92/14/0016

Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde 1973 gegründet. Ihr Gesellschaftszweck besteht in verschiedensten Aktivitäten im Interesse der örtlichen Fremdenverkehrsförderung. An der Beschwerdeführerin ist die Gemeinde mit S 795.000,-- beteiligt, der Rest des Stammkapitals von S 5.000,-- ist zu gleichen Teilen in der Hand von fünf natürlichen Personen. Im Zuge der Veranlagung des Jahres 1980 untersuchte das Finanzamt die Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Hinb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 92/14/0016

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art139 Abs6;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z29;EStG 1972 §6 Z10;KStG 1966 §8 Abs2;LiebhabereiV;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Beachte Besprechung in:JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: AusfzF der Einkunftsquelleneigenschaft (Liebhaberei, Voluptu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Auch wenn man die Auffassung teilt, daß eine Eintragung ins Genossenschaftsregister die Eintragung in das Handelsregister ersetzen kann, greift die Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei tatsächlicher Eintragung in das Handelsregister Platz. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

Entscheidungen 391-415 von 415

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