RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Eine unverzinsliche Verrechnungsforderung einer Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Die verdeckte Gewinnausschüttung hat in diesen Fällen ihre Wurzel darin, daß dem Gesellschafter Geldmittel kreditiert werden, ohne daß dieser zur Zahlung von Zinsen verpflichtet wäre. Die verdeckte Gewinnausschüttung resultiert also letztlich aus der fehlenden Verpflichtung zur Zinsenzahlung (Hinweis E 6.2.1990, 89/14/0034).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130228.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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