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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 3Stammrechtssatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr nicht schon deshalb, weil die Kapitalges dem Gesellschafter bei Bestehen einer Verpflichtung zur Zinsenzahlung die Zinsen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in Rechnung stellte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130249.X04Im RIS seit
11.07.2001