RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
KStG 1966 §8 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;

Rechtssatz

Auch wenn man die Auffassung teilt, daß eine Eintragung ins Genossenschaftsregister die Eintragung in das Handelsregister ersetzen kann, greift die Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei tatsächlicher Eintragung in das Handelsregister Platz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X02

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten