RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4

Stammrechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130228.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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