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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §8 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4Stammrechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130228.X01Im RIS seit
20.11.2000