Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/15/0193 E 25. Juni 1997Rechtssatz
Die Einkünfte, die Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer GmbH & Co OHG, bei deren Tätigkeit es sich um Vermietung und Verpachtung handelt, gemeinschaftlich erzielen, können zufolge § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 keinesfalls solche aus Vermietung und Verpachtung, sondern gegebenenfalls solche aus Gewerbebetrieb sein. Solche gemeinschaftliche Einkünfte sind nach § 188 BAO festzustellen. Die Ansicht bei Stoll, BAO Kommentar, 2003 "Grundstücksverwaltende Personengesellschaften", die von den Kapitalgesellschaften gemeinschaftlich erzielten Einkünfte wären nicht nach § 188 BAO festzustellen, betrifft den hier nicht gegebenen Fall unterschiedlicher Einkunftsarten der Gesellschafter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150192.X05Im RIS seit
07.06.2001