Norm
BStG §18 Abs1Rechtssatz
Neben einer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelten Entschädigung des Verkehrswertes der enteigneten Ackerflächen ist der Erwerbsverlust in dem auf der Restfläche betriebenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen nur unter besonderen Voraussetzungen zusätzlich zu entschädigen (ZVR 1967/205).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053606Dokumentnummer
JJR_19830308_OGH0002_0050OB00512_8300000_002