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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56 impl;Rechtssatz
Die Mitteilung der FLD, dem Entschädigungswerber keine Entschädigung anbieten zu können, ist ein Verwaltungshandeln des Bundes als Träger von Privatrechten und kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170179.X01Im RIS seit
09.08.2001