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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0224 94/16/0229Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/01/17 91/17/0100 2Stammrechtssatz
Die bloße Aufforderung an den Abgabepflichtigen eine auf Grund bescheidmäßigen Leistungsgebotes bereits geschuldete Leistung zu zahlen, hat keinen normativen Charakter.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche VerwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160195.X02Im RIS seit
03.04.2001