RS Vwgh 1994/10/6 94/16/0195

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Veröffentlicht am 06.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BAO §92 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0224 94/16/0229

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/17 91/17/0100 2

Stammrechtssatz

Die bloße Aufforderung an den Abgabepflichtigen eine auf Grund bescheidmäßigen Leistungsgebotes bereits geschuldete Leistung zu zahlen, hat keinen normativen Charakter.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160195.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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