RS Vwgh 1993/11/30 93/14/0194

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92 Abs1 litc;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Mitteilung eines Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde (hier: des Umstandes, daß der Abgabenbehörde kein Zustellungsbevollmächtigter bekanntgegeben bzw keine Zustellvollmacht vorgelegt worden sei und die sohin als rechtswirksam erachtete Zustellung an eine bestimmte Person) stellt keinen Abspruch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (hier: über das zwischen den Abgabepflichtigen und deren Vertreter tatsächlich bestehende Bevollmächtigungsverhältnis) dar.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140194.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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