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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §92 Abs1 litc;Rechtssatz
Die Mitteilung eines Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde (hier: des Umstandes, daß der Abgabenbehörde kein Zustellungsbevollmächtigter bekanntgegeben bzw keine Zustellvollmacht vorgelegt worden sei und die sohin als rechtswirksam erachtete Zustellung an eine bestimmte Person) stellt keinen Abspruch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (hier: über das zwischen den Abgabepflichtigen und deren Vertreter tatsächlich bestehende Bevollmächtigungsverhältnis) dar.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140194.X01Im RIS seit
20.11.2000