RS Vwgh 1990/6/6 89/13/0262

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Veröffentlicht am 06.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs1;
BAO §273 Abs1;
BAO §77 Abs1;
BAO §92 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0263 89/13/0264 Besprechung in: ÖStZB 1991, 133;

Rechtssatz

Die rechtskräftige Abgabenfestsetzung gegenüber einem Dritten bewirkt nur gegenüber diesem und nicht auch gegenüber dem StPfl entschiedene Sache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130262.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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