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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die (vorläufige) Nichtfestsetzung der Grundwerbsteuer stellt keine behördliche "Entscheidung" dar, die in Rechtskraft erwachsen kann. Aus dem vorläufigen Unterbleiben einer Steuerfestsetzung erwächst daher auch kein Rechtsanspruch auf Ausnahme von der Steuer (Hiwneis E 22.10.1981, 81/16/0179).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160218.X11Im RIS seit
11.07.2001