RS Vwgh 1997/3/13 96/15/0128

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Veröffentlicht am 13.03.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1392;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Benachteiligung des Abgabengläubigers liegt vor, wenn Schuldtilgungen, erfolgen sie auch in Form der Abtretung von Forderungen, nur hinsichtlich anderer als Abgabeschulden durchgeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150128.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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