1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 2. Dezember 2015 erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin einen Haftungsbescheid für die Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2006 der P GmbH. Zur Vorgeschichte des Umsatzsteuerverfahrens der P GmbH wird auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. September 2012, 2008/15/0285, und vom 18. Oktober 2018, Ra 2016/15/0038, zu jener des Haftungsverfahrens auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 31.12.2004 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 BAO §224 Abs1 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1VwRallg BAO § 20 heute BAO § 20 gültig ab 01.01.1962 BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1 BAO §248 BAO §257 BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 248 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 80 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
1 Das Finanzamt erließ gegenüber dem Revisionswerber als ehemaligem Obmann eines Vereines einen Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO (betreffend Umsatzsteuer 2012 bis 2016). Als das für die Vertretung nach außen berufene Organ sei er für die Entrichtung der Abgaben des Vereins aus dessen Mitteln verantwortlich gewesen. Als Vertreter hafte er mit seinem persönlichen Einkommen und Vermögen für nicht entrichtete Abgaben des Vertretenen, wenn ihn an der Nichtentrichtung dieser A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 4 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden steht - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der P GmbH. Am 4. November 2015 erließ das Finanzamt einen Haftungsvorhalt an die Revisionswerberin betreffend die Umsatzsteuern 2003 bis 2006 der P GmbH. Es führte aus, dass diese Abgaben bei der P GmbH als uneinbringlich anzusehen seien, weil die P GmbH seit Jahren keine Umsätze erwirtschafte und im Übrigen weder über Einkommen noch Vermögen verfüge. In der Bilanz 2013 sei keinerlei Vermögen mit Ausnahme einer sonstigen Forderung ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war seit 24. Jänner 2009 Geschäftsführer der J GmbH. Seit 27. Mai 2011 vertrat er die Gesellschaft gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn. Mit Beschluss des Landesgerichts wurde im Juni 2013 über das Vermögen der J GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Das Konkursverfahren wurde im August 2017 mangels Kostendeckung aufgehoben. 2 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als ehemaliger Geschäftsführer der J GmbH als Haf... mehr lesen...
1 Mit Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurde die Revisionswerberin als ehemalige Geschäftsführerin der J GmbH als Haftungspflichtige gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO für die - im Bescheid näher dargestellten - aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der J GmbH (aus dem Zeitraum April 2011 bis Juni 2013) im Ausmaß von insgesamt 60.219,97 € in Anspruch genommen. In der Begründung: wurde ausgeführt, über das Vermögen der J GmbH sei im Juni 2013 das Konkursverfahren eröffnet und im Augus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §80 Abs1BAO §9 Abs1BAO §93 Abs3 lita
Rechtssatz: Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Frage, ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, entsprechend zu begründen (vgl. z.B. VwGH 20.9.1996, 94/17/0122; 17.12.2002, 98/17/0250). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Das Einverständnis, nur formell oder "nur auf dem Papier" als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der unternehmensrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Ver... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1GmbHG §15GmbHG §20 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0123 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern vertritt der VwGH zur Frage der Haftung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung die ha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Eine Pflichtverletzung des nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten befassten Geschäftsführers ist erst dann anzunehmen, wenn für diesen ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des anderen Geschäftsführers zu zweifeln und er dennoch nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen (vgl. neuerlich V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Verpflichtung gem § 80 Abs 1 BAO trifft die Vertreter in jenem Zeitraum, in welchem sie die Vertreterstellung innehaben. Nur in diesem Zeitraum können sie eine nach § 9 Abs 1 BAO relevante Pflichtverletzung begehen ... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 14. Mai 2019 hielt das Finanzamt dem Revisionswerber vor, er habe als ehemaliger Vertreter der T GmbH alle Pflichten des Vertretenen zu erfüllen gehabt; insbesondere habe er dafür zu sorgen gehabt, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, vorschriftsmäßig entrichtet würden. Am Konto der T GmbH hafteten Abgaben in Höhe von 34.947,86 € uneinbringlich aus (Lohnsteuer 6/2017 bis 1/2018; Umsatzsteuer 1/2018 und 2/2018). Es stehe dem Revisionswerber frei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/13/0027 B 27. Mai 2020 RS 6 Stammrechtssatz Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden mit Haftungsbescheid vom 19. Juni 2019 Abgaben für Zeiträume ab Juni 2017 geltend gemacht. Über die Primärschuldnerin war das Konkursverfahren am 16. April 2018 eröffnet worden; dieser Konkurs war nach Schlussverteilung im Februar 2019 aufgehoben worden. Ein im Rahmen des Ermessens zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §102BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VStG §40 Abs2VStG §42 Abs2
Rechtssatz: Nach § 102 BAO hat die Abgabenbehörde schriftliche Ausfertigungen mit Zustellnachweis zuzustellen, wenn wichtige
Gründe: hiefür vorliegen. Bei Vorliegen besonders wichtiger
Gründe: ist die Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers zu bewirken. Für das Vorliegen... mehr lesen...
1 Der Bürgermeister der Stadt F als Abgabenbehörde erster Instanz setzte mit Bescheiden vom 21. Jänner 2013 und 2. September 2013 gegenüber der TP GmbH Kriegsopferabgabe samt Säumniszuschlägen für das Aufstellen und den Betrieb von Wettterminals für die Zeiträume März bis November 2011 sowie August bis Dezember 2012 fest. 2 Mit Bescheiden der Vorarlberger Landesregierung vom 26. November 2013 wurden die Berufungen der TP GmbH gegen diese Bescheide als unbegründet abgewie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §280 Abs1 liteBAO §7BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1BAO §93 Abs3 litaVwGG §42 Abs2 Z3VwRallg
Rechtssatz: Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde; die Ermessensübung ist zu begründen (vgl. Ritz, BAO6, § 7 Tz 5 ff). Der Revisionswerber hatte in der Beschwerdeverhandlung zu... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 27. Juli 2011 und vom 23. November 2011 setzte der Bürgermeister der Gemeinde B gegenüber der T GmbH für das Aufstellen und den Betrieb von Wettterminals Kriegsopferabgabe für die Zeiträume März bis Juni 2011 sowie Juli bis Oktober 2011 samt Säumniszuschlägen fest. 2 Mit Bescheiden der Vorarlberger Landesregierung vom 21. Jänner 2013 wurden die Berufungen der T GmbH gegen die Bescheide vom 27. Juli 2011 und vom 23. November 2011 als unbegründet abgew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020
Rechtssatz: Bei Zugrundelegung der Sachverhaltsannahmen, wonach der Geschäftsführer trotz Vorliegens von liquiden Mitteln nicht dafür Sorge getragen hat, dass die Abgabenschuldigkeiten entrichtet werden, ist von einem Verschulden des Geschäftsführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020
Rechtssatz: Dem Vertreter obliegt es auch, entsprechende Beweisvorsorgen - etwa durch das Erstellen und Aufbewahren von Ausdrucken - zu treffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130027.L04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0063 B 23. August 2016 RS 2 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfährt die Haftung des Vertreters nur dann eine Einschränkung, wenn er den Nachweis erbringt, wel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020
Rechtssatz: Die Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden steht - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung, zumal es eine all... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass bei Inanspruchnahme der Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO die Frage, ob die Behörde allenfalls bei gehöriger Aufmerksamkeit die Folgen einer Pfli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §80 Abs1BAO §9 Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020
Rechtssatz: Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruch... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin der M-GmbH. An der Gesellschaft waren die Revisionswerberin und S. zu je 25% sowie der Ehegatte der Revisionswerberin mit 50% beteiligt. Die Geschäftsführung wurde von der Revisionswerberin und S., jeweils einzelvertretungsbefugt, ausgeübt. Im Jahr 2010 wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet und die Gesellschaft aufgelöst. 2014 wurde das Konkursverfahren mangels K... mehr lesen...