RS Vwgh 2020/5/27 Ra 2020/13/0027

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Veröffentlicht am 27.05.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2020/13/0028 B 27.05.2020

Rechtssatz

Dem Vertreter obliegt es auch, entsprechende Beweisvorsorgen - etwa durch das Erstellen und Aufbewahren von Ausdrucken - zu treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130027.L04

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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