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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1Beachte
Rechtssatz
Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass bei Inanspruchnahme der Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 BAO iVm § 80 BAO die Frage, ob die Behörde allenfalls bei gehöriger Aufmerksamkeit die Folgen einer Pflichtverletzung eines Geschäftsführers verhindern hätte können, keine Rolle spielt (vgl. VwGH 9.6.1986, 85/15/0069; vgl. auch VwGH 26.11.2002, 99/15/0199). Es besteht für die Abgabenbehörde auch keine gesetzliche Verpflichtung, bei Rückständen einen Insolvenzantrag zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130027.L05Im RIS seit
17.07.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021