Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20Rechtssatz
Im vorliegenden Fall wurden mit Haftungsbescheid vom 19. Juni 2019 Abgaben für Zeiträume ab Juni 2017 geltend gemacht. Über die Primärschuldnerin war das Konkursverfahren am 16. April 2018 eröffnet worden; dieser Konkurs war nach Schlussverteilung im Februar 2019 aufgehoben worden. Ein im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigender langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld (oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit) und der Inanspruchnahme zur Haftung liegt damit hier nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130095.L06Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021