Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 80 BAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ihnen fallen die im § 80 Abs. 1 BAO erwähnten Pflichten grundsätzlich auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, dass Aufgabenteilungen bestehen (Hinweis E 27. August 1990... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Dass sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen hat oder sich (auf Grund fehlender Kenntnisse) eine derartige Beschränkung sogar selbst ausbedungen hat, begründete ein für die Haftung relevantes Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme nach §§ 9 und 80 BAO (Hinweis E 4. April 1990, 89/13/0212). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150030.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0121 E 25. November 2002 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1
(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen habe, insbesondere nicht habe Sorge tragen können,... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der H. GmbH für Abgabenrückstände dieser Gesellschaft (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum März 2003 bis Juli 2003) im Gesamtbetrag von 27.167,99 EUR zur Haftung herangezogen. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei ... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der A. GmbH für Abgabenrückstände dieser Gesellschaft (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum Juni 2003 bis April 2004) im Gesamtbetrag von 1.984,98 EUR zur Haftung herangezogen. Dass die Abgabenforderungen entstanden seien, stehe - so die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid - nach der Aktenlage fest und werde ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0089 E 10. August 2005 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen ... mehr lesen...
Die Anteile an der K-Betriebs-GmbH halten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau. Der Beschwerdeführer ist alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Auf einer im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Liegenschaft in Innsbruck errichtete die K-GmbH ab dem Jahre 1993 ein Wohn- und Geschäftsgebäude. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurden die darin enthaltenen Wohneinheiten vom Beschwerdeführer zum Teil vermietet, zum Teil verkauft. Mit Mietvertrag vom 15. Dezember 1993 vermietete der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0015 E 22. Jänner 2004 RS 3
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 29. März 2001, 2000/14/0149) kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, dur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Zeitraum vom 27. Juli 1990 bis 19. Oktober 1992 handelsrechtliche Geschäftsführerin der A GmbH, welche Komplementärin der A GmbH & Co KG war. Mit Haftungsbescheid vom 28. Juni 1995 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin unter anderem für Abgabenschuldigkeiten der KG im Ausmaß von rund 1 Mio S, welche während des Zeitraumes, in dem die Beschwerdeführerin die Funktion der Geschäftsführerin bekleidet hatte, fällig geworden waren, und die bei ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 9. Dezember 1999 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für im Detail angeführte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund 5 Mio. S der mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 1993 gegründeten K. GmbH (im Wesentlichen Umsatzsteuer ab dem Jahr 1993 bis September 1996 sowie Lohnabgaben für Zeiträume zwischen Mai 1995 und Mai 1996) heran. Begründend wies das Finanzamt darauf hin, dass die Abgabenschuldigkeiten bei der bereits gelöschten Primärschuldnerin u... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;HGB §164;
Rechtssatz: Wenngleich nach herrschender Ansicht der Gesellschaftsvertrag - abweichend von der Regel, wonach die Geschäftsführung der KG dem Komplementär obliegt - auch Kommanditisten mit Geschäftsführerbefugnis ausstatten kann, bedeutet dies nicht, dass der Komplementär - und damit im Beschwerdefall di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der zur Haftung Herangezogene bringt vor, er sei in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer so stark eingeschränkt worden, dass ihm die Wahrnehmung sämtlicher Verpflichtungen teilweise unmöglich gewesen sei. Es stellt ein Verschulden des zur Haftung Herangezogenen dar, dass er diese Behinderung zugelassen und nicht sofor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach herrschender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Geschäftsführer verpflichtet, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 10. April 2001 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Liquidator der G-GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar Kommunalsteuer Jänner 1994 bis Dezember 1994, Dienstgeberabgabe Jänner 1994 bis Dezember 1994, Dienstgeberabgabe Jänner 1995 bis Dezember 1995, Pfändungsgebühren sowie Säumniszuschlag zur Kommunalsteuer mit einem Gesamtbetrag von S 11.445,-- zur Haftung herangezogen. In seiner dagegen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Die GmbH bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1
(hier außer den letzten zwei Sätzen) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegte... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0030 E 27. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 1. Jänner 1994 handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH. Über das Vermögen der GmbH wurde mit 23. April 2001 das Ausgleichsverfahren und mit 21. Juni 2001 das Konkursverfahren eröffnet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der GmbH in Anspruch genommen und zwar für die Kammerumlage für das... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten einer näher umschriebenen GmbH in Anspruch genommen und zwar hinsichtlich Umsatzsteuer Juli 2000 samt Säumniszuschlag, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für die Monate Juli und August 2000 samt Säumniszuschlag sowie für Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen für die Monate Juli und A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 80 Abs. 1 BAO genannten "zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen" gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Hinweis Ritz, BAO3, § 80 Tz 1). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003150080.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für das Verschulden im Sinne von § 9 Abs 1 BAO ist nicht maßgeblich, ob der Geschäftsführer seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung der Funktion oblegen wäre. Der vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Gesch... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §62;AusgleichsO §8 Abs2 ;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer trotz Eröffnung des Ausgleichsverfahrens als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin seine zivil- und prozessrechtliche Handlungsfähigkeit nicht verloren hat. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der B.-GesmbH und wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 13. Oktober 2000 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden dieser Gesellschaft (Umsatzsteuer für 1996 sowie für einzelne Monate der Jahre 1997 und 1998) im Gesamtbetrag von 917.356 S herangezogen. Der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer der B.-GesmbH gewesen, über deren Vermögen am 18. Jänner 2000 ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses abgewiesen worden sei, woraus sic... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 16. November 1998 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Komplementär GmbH der S GmbH & Co KG für näher angeführte Abgabenschuldigkeiten dieser am 4. Mai 1998 in Konkurs verfallenen Gesellschaft im Ausmaß von S 963.348,-- zur Haftung herangezogen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, dass die Beantwortung des zur Prüfung der Voraussetzungen einer Haftungsinanspruchnahme ergangenen Vorhaltes keine konkreten Angaben über das Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
RdW 6a/2006, 385;
Rechtssatz: Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages kann auch dann eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer darstellen, wenn die wirtschaftliche Situation bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses erwarten lässt, dass die liquiden Mittel der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0129 E 27. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu erfüllen. ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §69 Abs2;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bestimmung des § 69 Abs. 2 KO in Gestalt der dort normierten 60-Tage-Frist befreit den Geschäftsführer nicht vom Vorwurf der schuldhaften Pflichtverletzung gegenüber der Abgabenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
RdW 6a/2006, 385; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0176 E 28. September 2004 RS 3 Stammrechtssatz Gegenständlich hat der Geschäftsführer bei Abschluss des Rahmenzessionsvertrages keine Vorsorge für die künftige Abgabenentrichtung getroffen. Dass die "negative Ertragsentwicklung" auf... mehr lesen...